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26. August 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Evangelische Heimstiftung will gegen Tarifbremse klagen

Die Evangelische Heimstiftung (EHS) bereitet eine Klage gegen die Tarifbremse im bereits verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor. Dafür hat Geschäftsführerin Elke Eckardt (Foto) den Sozialrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg mit einem Gutachten beauftragt. Nach erster Prüfung empfiehlt der Professor den Rechtsweg. Ein Erfolg könnte auch Folgen für die geplante Pflegereform haben, denn im PNOG sind ähnliche Beschränkungen der Tarifrefinanzierung vorgesehen.

"Wenn uns aber negative wirtschaftliche Konsequenzen aufgrund dieses Gesetzes drohen, werden wir uns wehren und ich bin sicher, wir sind damit nicht allein", sagt Elke Eckardt.

Die Regelung im GKV-Gesetz betrifft die Heimstiftung vor allem über ihre Mobilen Dienste, die außerklinische Intensivpflege und die geriatrische Reha. Insgesamt versorgt sie in diesen Bereichen rund 7.000 Menschen. Kingreen sieht "gravierende Eingriffe in die berufsbezogene Vertragsfreiheit" und empfiehlt, zunächst vor die Sozialgerichte und gegebenenfalls später vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Bevor die EHS tatsächlich klagen kann, muss sie allerdings die nächsten Vergütungsverhandlungen und gegebenenfalls ein Schiedsstellenverfahren abwarten. "Wenn uns aber negative wirtschaftliche Konsequenzen aufgrund dieses Gesetzes drohen, werden wir uns wehren und ich bin sicher, wir sind damit nicht allein", sagt Geschäftsführerin Elke Eckardt.

Über den Fall hinaus könnte sich das Verfahren auch auf das PNOG auswirken: Dort finden sich vergleichbare Regelungen zur begrenzten Refinanzierung von Tariflöhnen. Scheitert die bereits beschlossene Tarifbremse im GKV-Bereich vor Gericht, wäre damit zumindest ein gewichtiges juristisches Argument gegen eine Übertragung dieses Prinzips auf die Pflegeversicherung geschaffen.

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