Digitalbündnis will großzügigeres Umwidmen leerer Stellen
Das Verbändebündnis "Digitalisierung in der Pflege" begrüßt, dass Pflegeheime nach der geplanten Pflegereform Mittel für unbesetzte Personalstellen künftig teilweise in entlastende Technik umwidmen können. Die vorgesehenen zehn Prozent seien jedoch zu wenig. Das Bündnis fordert eine Quote von mindestens 50 Prozent und eine dauerhafte Finanzierung auch von Betrieb, Wartung und Schulungen.
Voize
Aus Mitteln für Stellenanteile, die mangels Personal ohnehin nicht besetzt werden können, ließe sich etwa eine sprachbasierte Dokumentation oder Sensorik finanzieren
Initiiert wurde das 2020 gegründete Bündnis vom Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) und dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD). Inzwischen gehören ihm neun Verbände an, unter anderem Care for Innovation, der Deutscher Pflegerat, der evangelische sowie der katholische Trägerverband für die Altenpflege Devap und VKAD und der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).
Bei der geplanten Regelung gehe es nicht darum, Pflegekräfte durch Technik zu ersetzen, betont das Bündnis. Vielmehr könnten Mittel für Stellenanteile, die mangels Personal ohnehin nicht besetzt werden können, etwa in sprachbasierte Dokumentation, Sensorik oder automatisierte Dienst- und Tourenplanung fließen.
Mit zehn Prozent lassen sich keine größeren Digitallösungen finanzieren, so der Verband
Die im PNOG vorgesehenen zehn Prozent reichen nach Ansicht der Verbände dafür aber nicht. Nach Abzug der tatsächlich verfügbaren Stellenanteile bleibe häufig kein Betrag übrig, mit dem sich größere technische Lösungen finanzieren ließen. Neben einer Quote von mindestens 50 Prozent verlangen sie deshalb eine dauerhafte Refinanzierung von Anschaffung, Betrieb, Wartung und Schulungen.
Zudem dürfe der Technikeinsatz nicht auf einzelne Anwendungsfelder beschränkt werden. Gefordert werden verbindliche Standards für die Zusammenarbeit unterschiedlicher Systeme, eine übergreifende Digitalstrategie und eine praxisnahe Evaluation. Neue Antrags- und Nachweispflichten müssten zugleich möglichst gering bleiben, damit die erhoffte Entlastung nicht durch zusätzliche Bürokratie wieder verloren gehe.