Wie der MD-Bayern die steigenden Beschwerde-Zahlen deutet
Beim Medizinischen Dienst (MD) Bayern sind 2024 zehn Prozent mehr Beschwerden eingegangen. Daraus kann aber nicht automatisch auf zunehmende Mängel der Pflegeheime und ambulanten Dienste geschlossen werden. Die Ursachen seien vielfältig, sagt eine Sprecherin. So könne unter anderem die zunehmende Bekanntheit der Beschwerdestelle eine Rolle spielen.
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Mehr Beschwerden gleich schlechtere Qualität? Für Kurzschluss-Erklärungen scheint der MD Bayern nicht zu haben zu sein, er differenziert
Der Medizinische Dienst in Bayern ist der einzige Medizinische Dienst (MD), der genaue Zahlen über Beschwerden zur Versorgung und Pflegequalität in den Einrichtungen veröffentlicht. Einige andere Bundesländer berichten auch über Beschwerden – die beziehen sich aber meistens auf die Arbeit des MD.
Häufigste Beschwerdegründe waren 2024: Mitarbeiter- und Führungsverhalten, die Qualität der Pflege sowie das Personal und dessen Qualifikation. Einen Anstieg der Beschwerden registriert der MD Bayern bereits seit einigen Jahren. Das liege auch daran, das die Möglichkeit, sich zu beschweren, auf der Website ausdrücklich benannt ist, sagt Sprecherin Daniela Busse. So gibt es den Navigationspunkt Beschwerde "Pflegerische Versorgung" und dazu ein Formular, das Angehörigen, Pflegebedürftigen und auch Mitarbeitern von Pflegeanbietern das Einreichen einer Beschwerde erleichtert. Auch die "mediale Präsenz des gesamtgesellschaftlichen Diskurses zum Thema Pflege" trage vermutlich zum Anstieg der Beschwerden bei, so Busse.
Manche Beschwerden delegiert der MD auch an die Heimaufsicht oder das Gesundheitsamt
Bei 22 Beschwerden hat der Medizinische Dienst Bayern 2024 seinem Auftraggeber, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (kurz: ARGE), eine Anlassprüfung innerhalb von zwei Werktagen empfohlen, bei weiteren 91 Beschwerden innerhalb von zehn Werktagen. Über 56 Prozent der Beschwerden bestätigten sich vollständig oder teilweise.
Das bedeute aber nicht, dass der MD bei den übrigen Beschwerden nicht reagiert habe, sagt Busse: So gebe es etwa die Möglichkeit von zeitlich vorverlegten Regelprüfungen oder eine Delegation an die heimrechtlich zuständigen Aufsichtsbehörden. Auch andere Behörden können ins Spiel kommen, wie Gesundheitsämter und die Fehlverhaltensstellen der Kranken- beziehungsweise Pflegekassen, wenn es etwa um Betrugsverdacht geht.
Kirsten Gaede