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27. Oktober 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Verfahren um Tod in der Badewanne eingestellt

Nach dem Tod eines 53-Jährigen in einer Hamburger Pflegeeinrichtung wurde das Verfahren gegen eine 29-jährige Pflegekraft wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Sie hatte den schwerbehinderten Mann im Jahr 2021 für fünf Minuten unbeaufsichtigt in der Badewanne gelassen, um bei einem Notfall zu helfen. Als sie zurückkam, fand sie ihn tot. Laut Urteil muss sie 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Bruder des Opfers zahlen. Aufgrund ihrer Traumafolgen und der unklaren Umstände verzichtete das Gericht auf weitere Ermittlungen. Ärzteblatt