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6. August 2025 | 07:00 Uhr
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"WGs dürfen nicht zu Kleinstheimen werden"

Das baden-württembergische Sozialministerium überarbeitet gerade sein Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) und plant, es nicht mehr auf die Wohngemeinschaften anzuwenden. Das klingt nach weniger Bürokratie für die WGs. Doch Kathrin Mangold (Foto) vom Trägerverband BAD fürchtet, dieser Schritt könne am Ende bedeuten, dass für die WGs strengere Regeln gelten als bisher und sie wie "Kleinstheime" behandelt werden. Eine "negative Signalwirkung" auf andere Bundesländer sei nicht auszuschließen.

Die WG-Betreiber sind zufrieden mit dem WTPG, es gibt ihnen Rechtssicherheit, sagt Kathrin Mangold vom BAD 

Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften waren bisher durchaus zufrieden damit, unter das WTPG zu fallen. Denn das Gesetz hat vor einigen Jahren zwischen Heimen und WGs unterschieden und die WGs als eigenständige Versorgungsform anerkannt: Für sie gelten nicht dieselben strengen Regeln wie für die Pflegeheime.

"Die Differenzierung sorgt für gute Qualitätsstandards und gibt den WG-Betreibern zugleich Rechtssicherheit: Sie müssen keine Heim-Anforderungen erfüllen", sagt Mangold von der erweiterten Bundesgeschäftsführung des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).             

Wenn die WGs nun aus dem Gesetz rausfallen, könnte es passieren, so Mangold, dass die Behörden sie letztlich doch wieder einem Ordnungsrecht unterordnen wollen. Sollten sie dann – was naheliegend wäre –  wieder dem WTPG zugeordnet werden, hätten sie aber ihren Sonderstatus verloren. Sie würden dann, so fürchtet Mangold, behandelt werden wie ein "Kleinstheim". Das könne für andere Bundesländer auch Signalwirkung haben. Mangold: "Es wird immer rechts und links geschaut bei den Novellierungen von Gesetzen. Insbesondere die Regelungen zu WGs in den Heimgesetzes sind in den einzelnen Bundesländern immer wieder auf dem Prüfstand und man sieht in vielen Punkten Annäherungen aneinander." 

Sozialministerium: In WGs gibt es eine starke soziale Kontrolle

Die bisherigen Äußerungen aus dem Sozialministerium in Stuttgart klingen allerdings nicht so, als wolle man die WGs künftig wie Heime behandeln. "Diese Wohnformen spielen sich ähnlich wie das Betreute Wohnen in der Häuslichkeit ab und unterliegen durch den Einbezug der An- und Zugehörigen sowie Ehrenamtlichen einer sehr starken sozialen Kontrolle", hieß es im März, als Sozialminister Manne Lucha (Grüne) seine Pläne bekannt gab. Der externe Pflegedienst sei ohnehin nie Angelegenheit der Heimaufsicht gewesen, er werde seit jeher vom Medizinischen Dienst kontrolliert.

Kirsten Gaede

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