Zum 1. Juli 2026 wird die Pflichtqualifikation für Betreuungskräfte in ambulanten Diensten abgeschafft. Bis dahin gilt jedoch formal weiterhin die bisherige Regelung mit umfangreichen Schulungs- und Fortbildungspflichten. Betreiber sollten deshalb nicht vorschnell auf Qualifikationen verzichten, sondern sich rechtssicher bei den Pflegekassen oder dem Medizinischen Dienst (MD) rückversichern, empfiehlt der auf die Altenpflege spezialisierte Unternehmensberater Michael Küppers.