Neue ambulante Qualitätsprüfung ruckelt bei der Stichprobe
Seit 1. Juli gelten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflegedienste. Careproof, der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung, zieht nach den ersten Wochen ein gemischtes Fazit: Besonders die Auswahl der Stichprobe bereitet in der Praxis Probleme. Nicht jeder Dienst versorgt genügend Pflegebedürftige aus allen vorgesehenen Teilgruppen. Auch zeigt sich ein hoher Beratungsbedarf, weil viele Dienste mit Stichprobenlisten und Fachgesprächen noch unsicher sind.
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Das Gute an der neuen Prüfung: Es wird vom Ergebnis her gedacht, dazu gehört auch, dass die Prüfer die Pflegebedürftigen intensiver befragen
Careproof prüft nach eigenen Angaben rund zehn Prozent der ambulanten Dienste. Bei den ersten Prüfungen fällt vor allem auf, so das Resümee des Prüfdienstes, wie unterschiedlich gut die Einrichtungen auf das neue Verfahren vorbereitet sind. Manche kommen mit den neuen Anforderungen bereits sicher zurecht, andere brauchen intensive Erläuterungen – häufig erst mitten im Prüfungsverlauf.
Das größte praktische Problem ist die Stichprobe. Die neuen Richtlinien verlangen Pflegebedürftige aus unterschiedlichen Teilgruppen, etwa je nach Mobilität, Kognition oder Versorgungssituation. Das soll ein möglichst repräsentatives Bild des Dienstes ergeben. In der Praxis fehlen aber mitunter genau die Fälle, die für einzelne Teilgruppen vorgesehen sind.
Dass die Stichproben häufiger zu klein sind, lässt sich nicht ändern
Das ist laut Careproof kein Qualitätsmangel, erschwert aber eine regelkonforme Auswahl. Bleibt die Stichprobe dauerhaft zu klein oder unvollständig, leidet aus Sicht des Prüfdienstes die Aussagekraft der Prüfung.
Auch bei neuen Prüfaspekten wie Aufnahmemanagement, nicht sichergestellter Versorgung oder Hinweisen auf Gewalt sammelt Careproof noch Erfahrungen. Fälle werden deshalb intensiv im Team und regional abgestimmt. Positiv bewertet der Prüfdienst, dass die neuen Richtlinien stärker auf den tatsächlichen Nutzen der Versorgung für den einzelnen Pflegebedürftigen schauen und weniger darauf, ob eine Maßnahme korrekt dokumentiert wurde.