Jede fünfte Arztpraxis kann noch nicht mit der elektronischen Patientenakte (ePA) arbeiten, weil sie auf notwendige Softwaremodule warten muss. Von den Herstellern gebe es bisher keine Rückmeldung, sagt Sibylle Steiner aus dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ab 1. Oktober sind Praxen und Apotheken aber verpflichtet, die ePA aktiv zu nutzen und etwa wichtige Befunde in die digitale Akte einzutragen. Pharmazeutische Zeitung