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6. August 2025 | 17:37 Uhr
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Qualitätsprüfungsrichtlinie lässt auf sich warten

Die Veröffentlichung der neuen Qualitätsprüfungsrichtlinie (QPR) für die ambulante Pflege verzögert sich. Eigentlich sollte die QPR ambulant für alle Betroffenen und Interessierten bereits ab 1. Juli einsehbar sein, doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sie noch nicht genehmigt. Das Verfahren läuft noch, heißt es. Eine Zeitangabe, wann mit einer Veröffentlichung zu rechnen ist, macht das BMG nicht.

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Der Medizinische Dienst (MD) in Essen hat die neue QPR ambulant erarbeitet. Sobald das BMG die Richtlinie genehmigt hat, wird der MD sie veröffentlichen. Die neue Qualitätsprüfung für ambulante Pflegeeinrichtungen soll 2026 in Kraft treten. Die augenblickliche Verzögerung hält Thomas Meißner aus dem Vorstand des Anbieterverbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) für unproblematisch. "Allerdings muss man mal sehen, wann das BMG genehmigt und ob die Umsetzung dann zum 1. Januar 2026 möglicherweise gefährdet ist", sagt der Betreiber eines Pflegedienstes im Berliner Stadtteil Alt-Biesdorf.   

Die Prüfsystematik ist bei der QPR ambulant analog zu den Qualitätsprüfungen in der voll- und teilstationären Pflege aufgebaut. Das heißt: Der Prüfkatalog wird künftig nicht mehr aus vielen Einzelkriterien bestehen, deren Erfüllung überprüft wird. Vielmehr werden die Prüfthemen in umfassenden Qualitätsaspekten zusammengefasst. Bei den Qualitätsaspekten findet jeweils eine Informationserfassung statt. Es werden deshalb Leitfragen bearbeitet  und der jeweilige Qualitätsaspekt wird zusammenfassend bewertet, heißt es beim MD. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden. 

Kirsten Gaede

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