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1. Mai 2026 | 07:00 Uhr
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Krankenhäuser bei Tarifrefinanzierung im Vorteil

Die Caritas sieht beim geplanten GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine klare Schieflage: Während Tarifsteigerungen für Krankenhäuser teilweise refinanziert werden, sollen sie in der häuslichen Krankenpflege und Reha komplett unberücksichtigt bleiben. Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Welskop-Deffaa (Foto), warnt vor Wettbewerbsnachteilen für tariftreue Anbieter und fordert eine Nachbesserung des Entwurfs.

"Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein", sagt Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa

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Die Kritik am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz reißt nicht ab. Der Deutscher Caritasverband hebt nun einen weiteren Punkt hervor: die aus seiner Sicht ungleiche Behandlung verschiedener Versorgungsbereiche bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen.

Während im Krankenhausbereich zumindest ein Teil der Tarifsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate berücksichtigt werden soll – im Gespräch sind 50 Prozent –, gehen Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen leer aus. Hier sollen Lohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate künftig gar nicht mehr refinanziert werden.

Aus Sicht der Caritas gefährdet das insbesondere tariftreue Anbieter. "Es muss mindestens eine Regelung analog zu den Krankenhäusern geben", sagt  Welskop-Deffaa. "Eine Gefährdung der Existenz gemeinnütziger tariftreuer Anbieter kann nicht gewollt sein, wenn wir in einer alternden Gesellschaft gute Versorgung gerade in der eigenen Häuslichkeit stärken wollen und müssen."

Die Caritas hat diese Forderung bereits in der Verbändeanhörung vorgebracht und will sie im parlamentarischen Verfahren weiterverfolgen. 

Kirsten Gaede

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