Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss ihre Beitragsbescheide für 2025 teilweise neu berechnen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die Kammer bei der Berechnung nicht alle beitragspflichtigen Pflegefachpersonen berücksichtigt hatte – etwa Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenkassen oder Bildungseinrichtungen. Dadurch fehlte eine ausreichende Datengrundlage für eine rechtssichere und gerechte Beitragsverteilung. Kammergeschäftsführer Thorsten Müller (Foto) begrüßt das Urteil.