Ambulante Pflegedienste sind bei Hitzewellen oft nur kurz in der Wohnung, können aber frühzeitig entscheidende Schutzmaßnahmen anstoßen. AOK und der Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) empfehlen deshalb, Hitzeschutz verbindlich in Beratung und Pflegeplanung aufzunehmen. Besonders die Beratungsbesuche nach Paragraf 37 SGB XI bieten Gelegenheit, Risiken zu erkennen und Angehörige auf den Sommer vorzubereiten.