"Neues Teilhabegesetz in Mecklenburg gefährdet WGs"
Das geplante neue Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) in Mecklenburg-Vorpommern gefährde Pflegewohngemeinschaften und erhöhe den bürokratischen Aufwand, warnt der Träger-Verband BPA. Zentraler Punkt des Gesetzentwurfs ist, dass Anbieter jetzt entscheiden müssen, ob es sich bei ihrer WG um eine eigenverantwortete oder eine anbieterverantwortete Wohnform handelt.
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Bisher hat es nur die Kategorie eigenverantwortete WG gegeben. Mit der neuen Kategorie anbieterverantwortet würde eine WG komplett unter das Ordnungsrecht fallen. Für die Anbieter sei aber völlig unklar, welcher Kategorie sie sich zuzählen sollen. "Wenn es eine neue Kategorie gibt, dann muss man sie auch trennscharf von der bisherigen unterscheiden", sagt der MVP-Landesvorsitzende des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Michael Beermann.
Grundsätzlich aber sei die neue Kategorie anbieterverantwortet problematisch, weil sie zu Rechtsunsicherheit und Investitionshemmnissen führen könne.