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23. September 2025 | 20:11 Uhr
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Was Pflegebetreiber jetzt bei Überweisungen beachten müssen

Ab Sonntag, 5. Oktober, setzt die neue Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ein. Das heißt: Banken gleichen bei Überweisungen IBAN und Empfängernamen ab. Passen diese nicht exakt zusammen, können sich Zahlungen verzögern. Pflegebetreiber tun deshalb gut daran, ihre Rechnungsdaten zu überprüfen. Der Trägerverband BPA rät unter anderem, zu kontrollieren, dass auf den Rechnungen exakt der Name steht, der bei der Bank auch als Kontoinhaber hinterlegt ist.

Um liquide zu bleiben, empfiehlt es sich, die Angaben zu Kontoinhaber, Rechtsform etc. in den Rechnungen noch vor dem 5. Oktober zu kontrollieren      

Was der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste außerdem empfiehlt

  • Achten Sie darauf, dass Sie auch die Rechtsform Ihres Unternehmens erwähnen und Sie die richtige Einrichtung angeben.
  • Gegebenenfalls Rechnungsvorlagen anpassen und den korrekten Empfängernamen deutlich kennzeichnen.
  • Informieren Sie auch Selbstzahler über die Empfängerüberprüfung. 
  • Prüfen Sie, ob Ihre bei der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (Arge IK) hinterlegten Kontoinformationen (insbesondere Kontoinhaber/-in) genau dem entsprechen, was bei Ihrer Bank vermerkt ist.

Ein Verzicht auf die Empfängerüberprüfung ist nur bei Sammelüberweisungen an Nicht-Verbraucher möglich, nicht bei Einzelüberweisungen. Der BPA hat sich bei Ministerien und Kassen erfolgreich dafür eingesetzt, dass erste Kostenträger zumindest bei Sammelüberweisungen auf Prüfungen verzichten werden.

Die neue Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen (sog. Verification of Payee) ist eine EU-weite Pflicht.  

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