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9. Oktober 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Vereinfachte Anerkennung für Pflegeassistenten

Das Anerkennungsverfahren für Pflegefachassistenten mit ausländischen Abschlüssen soll vereinfacht werden. Darauf hat sich der Bildungsausschuss in seiner Beratung über den Gesetzentwurf für die Pflegefachassistenzausbildung geeinigt. Die Pflegeassistenzen sollen künftig nicht mehr eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung absolvieren müssen: Eine Kenntnisprüfung oder ein Anpassungslehrgang soll – wie bei den Pflegefachkräften – reichen.

Außerdem sollen Pflegefachkräfte aus dem Ausland bereits während des Anerkennungsverfahrens die Berufsbezeichnung "Pflegefachassistenzperson" führen dürfen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Das soll auch während der Kenntnisprüfung beziehungsweise des Anpassungslehrgangs gelten. 

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Die Grünen lehnten eine Reduzierung der für die Ausbildung nötigen Berufserfahrung ab. Die Linke forderte generell eine längere Ausbildung, nämlich 24 statt nur 18 Monate. Die AfD monierte, es gebe in der Gehaltsstruktur keinen richtigen Platz für die Pflegefachassistenz. 

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