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4. September 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Laxer Umgang in Heimen ruft Datenschützer auf den Plan

Mehrere Hinweise auf Verstöße gegen den Datenschutz haben die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst, eine Initiativprüfung durchzuführen. Im Fokus stehen stationäre Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Größe. Die Beschwerden beziehen sich auf unzulässige Weitergaben von Informationen, beispielsweise über Sterbefälle, die finanzielle Situation von Bewohnern an externe medizinische Dienstleister.

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Die unzulässige Weitergabe von Bewohnerdaten an externe Dienstleister alarmiert die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen

"Wir wissen, dass die Personalfluktuation im Pflegebereich hoch ist. Und es scheint uns wahrscheinlich, dass dies mangelhafte datenschutzrechtliche Unterweisungen der Bediensteten zur Folge hat", sagt die NRW-Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk. Ihre Behörde will daher prüfen, ob die Einrichtungen über tragfähige Konzepte zur Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden verfügen und ob diese auch praktisch umgesetzt werden.

Zu diesem Zweck hat Gayk einzelne Betreiber von Pflegeheimen angeschrieben und um die Beantwortung eines ausführlichen Fragenkatalogs gebeten. Besonders interessiert die Behörde, ob und wie Unterweisungen von Mitarbeitern im Alltag erfolgen. Ziel sei es, Lücken aufzudecken und zu schließen. Die Prüfung solle aufzeigen, ob die Einrichtungen ihre Beschäftigten ausreichend befähigen, datenschutzkonform mit sensiblen Informationen umzugehen.

"Gerade im Pflegebereich geht es um sehr sensible Daten, meist zum Gesundheitszustand einer Person. Hier darf es keine Schwachstellen geben", betont Gayk. Sie empfiehlt allen Einrichtungen, ihre Schulungskonzepte zu überprüfen und regelmäßig anzupassen. Die Maßnahmen müssten sicherstellen, dass auch bei hoher Personalfluktuation alle Mitarbeiter über die notwendigen Kenntnisse verfügten. Dazu gehören neben einer soliden Grundunterweisung auch Auffrischungen sowie turnusmäßige Sensibilisierungen.

Für die Praxis nennt die Behörde verschiedene Möglichkeiten: Merkblätter, Online- oder Präsenzschulungen oder auch Newsletter. Entscheidend sei, dass die Maßnahmen dokumentiert und ihr Erfolg überprüft würden. Nur so lasse sich gewährleisten, dass die Vorgaben nicht auf dem Papier stehen bleiben, sondern im Alltag umgesetzt werden.

Thomas Hartung

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