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4. September 2025 | 22:24 Uhr
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Kommunen bestimmen den Bedarf, aber nicht den Träger

Bei der Planung von Pflegeangeboten sollen die Kommunen künftig eine zentrale Rolle spielen und ihre Planungen verbindlich sein. So sieht es das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung vor, das in der kommenden Woche im Bundestag beraten werden soll. Alexander Schraml (Foto), der Vorsitzende des Bundesverbands der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB), begrüßt diesen Schritt. Dies bedeute jedoch nicht, dass private Anbieter ausgeschlossen werden könnten.

BKSB-Vorsitzender Alexander Schraml begrüßt eine verbindliche Pflegeplanung der Kommunen

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Durch die Reform würden Strukturen ähnlich denen in der Krankenhausplanung eingeführt. "Dort gibt es seit jeher verbindliche Pläne", so Schraml in einem Interview mit dem Fachmagazin Altenheim. In Bayern kenne man zwar kommunale Konzepte, diese seien jedoch "letztlich nur unverbindliche Absichtserklärungen geblieben". In der Folge habe es "in manchen Regionen Überversorgungen, in anderen klafften Lücken" gegeben. "Deshalb begrüße ich grundsätzlich eine verbindliche kommunale Planung."

Schraml, der im Landkreis Würzburg lebt, beschreibt auch, wie eine kommunale Bedarfsplanung aussehen könnte. "Ein unabhängiges Institut hat für uns eine Analyse erstellt, um eine objektive Grundlage zu schaffen. Dabei wurde klar: Man darf nicht zu großräumig planen." Ein Landkreis mit einem Durchmesser von über 50 Kilometern sei zu groß für eine Planung. Die Angebote müssten schließlich erreichbar sein. 15 bis 20 Kilometer seien ein realistischer Umkreis, so Schraml.

Nebeneinander von privaten, kommunalen und gemeinnützige Anbietern bleibt

"Wichtig ist außerdem: Kommunen übernehmen die Verantwortung, aber nicht zwangsläufig die Trägerschaft", sagt Schraml. Ihre Aufgabe sei es, Bedarfe festzustellen, Projekte zu initiieren und Partner zu gewinnen. Träger können Wohlfahrtsverbände, private Anbieter oder auch kleine Familienbetriebe sein. Schraml ergänzt: "Entscheidend ist, dass die Versorgung gesichert wird, nicht, dass die Kommune selbst alles betreibt."

Die Sorge, dass kommunale Träger private Anbieter verdrängen könnten, teilt Schraml nicht. "Auch im Krankenhausbereich gibt es eine verbindliche Planung, und trotzdem existieren private, freigemeinnützige und kommunale Träger nebeneinander." Die Kommune legt fest, wie viele Plätze in welcher Angebotsform gebraucht werden. "Wer das umsetzt, bleibt offen. Es wäre auch unvernünftig, funktionierende Strukturen zu verdrängen."

In einem Positionspapier seines Verbandes, das erst vor ein paar Monaten verabschiedet wurde, fordert der BKSB allerdings, dass Versorgungsverträge für Pflegeeinrichtungen nur noch an gemeinnützige Träger vergeben werden dürfen. Das sorgte in der Branche für einen Aufschrei.

Thomas Hartung

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