Fast zwei Verwaltungsstellen mehr für Bürokratie seit 2015
Seit 2015 haben rund zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen den bürokratischen Aufwand für die Altenhilfe massiv erhöht, sagt Thomas Knieling (Foto) vom Trägerverband VDAB gegenüber Care vor9. Das bedeute pro Einrichtung im Schnitt 1,5 mehr Vollzeitstellen für Verwaltung, hinzu komme der Aufwand für die Pflegekräfte. Akribisch schlüsselt der Verband auf 13 Seiten auf, welche Gesetze, Verordnungen und Pflichten der vergangenen zehn Jahre, welchen Aufwand nach sich ziehen.
VDAB
Das Mehr an Bürokratie, koste die Pflegebetriebe im Schnitt 75.000 Euro pro Jahr, so VDAB-Bundesgeschäftsführer Knieling
Die vielen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Pflichten bedeuten für eine durchschnittliche Pflegeeinrichtung, dass sie jährlich rund 75.000 Euro zusätzlich aus eigener Tasche in Verwaltungspersonal investieren muss oder ihre Mitarbeiter überlastet. "Anderenfalls kann sie den Vorgaben faktisch nicht nachkommen", sagt der Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Knieling. Er hoffe nun, dass das geplante Bürokratieentlastungsgesetz für das Gesundheitswesen auch die professionelle Langzeitpflege in den Blick nimmt. "Ob es dazu kommt, bleibt abzuwarten. Der aktuelle Gesetzentwurf zur 'Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege' setzt bis jetzt kein starkes Zeichen in diese Richtung."
"Weniger Aufwand für die Kassen, darf nicht mehr Arbeit für die Betriebe bedeuten"
Das VDAB-Papier unter dem Titel "Bürokratieaufwand insbesondere für Leitung und Verwaltung" hat – so der Eindruck – nicht ein einziges Gesetz, eine einzige Verordnung etc. vergessen, auf die sich die Pflegeträger seit 2015 haben einstellen müssen. Aufgeführt sind die Änderungen, die die Altenhilfe speziell betreffen wie die drei Pflegestärkungsgesetze oder das Beschäftigungsverzeichnis (BeVaP) und der Pflicht zur Einrichtung der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), aber auch allgemeine Novellen wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz.
Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz stelle für Kassen und Arbeitnehmer sicherlich eine Erleichterung dar. "Aber für alle Arbeitgeber bedeutet es Mehraufwand, weil die Krankmeldung nicht automatisch hereinkommt, sondern aktiv abgerufen werden muss", heißt es im VDAB-Papier. Bei künftigen Digitalisierungsschritten sollte darauf geachtet werden, dass ein eventueller Bürokratievorteil aufseiten der Behörden bzw. Pflegekassen nicht mehr Bürokratie für die Betriebe bedeute. "Nur Win-win-Lösungen für Verwaltung und Betriebe führen zu echtem Bürokratieabbau", so Knieling.
Das Papier "Bürokratieaufwand insbesondere für Leitung und Verwaltung" kann beim VDAB per E-Mail (jean-paul.neuling@vdab.de) angefordert werden.
Kirsten Gaede