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6. Oktober 2025 | 16:27 Uhr
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"Auch Pflegedienste sollten Prävention anbieten dürfen"

Prävention nach SGB XI sollte auch in der ambulanten Versorgung als Regelleistung angeboten werden dürfen – und nicht nur in der stationären, fordert die Ruhrgebietskonferenz Pflege. Das könne den Hilfebedarf der Pflegebedürftigen um mehr als 40 Prozent senken. Die Initiative verknüpft ihre Forderung mit dem Vorschlag, Pflegegrad-1-Leistungen strikt auf präventive Leistungen zu beschränken, statt weiterhin die Finanzierung von Haushaltshilfen durch den Entlastungsbetrag von 131 Euro zu ermöglichen.

Prävention in der ambulanten Versorgung könnte die Kosten für Pflege- und Krankenkassen senken

Wäre Pflegediensten Prävention als Regelleistung erlaubt, könnten auch Versicherte mit Pflegegrad 1 dieses Angebot nutzen. Der ursprüngliche Zweck von Pflegegrad-1-Leistungen, Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, eventuell sogar zu verhindern, wäre damit erfüllt.

Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege untermauert ihre Forderung mit Verweis auf ein dänisches Projekt mit 25.000 pflegebedürftigen Senioren, die zwei Trainings in der Woche, je 30 Minuten, erhalten haben. Schon nach rund 14 Wochen habe sich bei 90 Prozent der Teilnehmer die Pflegebedürftigkeit verbessert, 80 Prozent konnten ihren Hilfebedarf um fast die Hälfte (über 40%) senken. 

Home Instead startet in Deutschland Modellprojekt zu Prävention    

In Dänemark gehören präventive Leistungen für Pflegedienste inzwischen zum Regelangebot. In Deutschland treibt der Sprecher (ambulant) der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, Thomas Eisenreich, das Thema gerade voran –  als Geschäftsführer des Pflege- und Betreuungsanbieters Home Instead: Die Mitglieder des Franchise-Unternehmens haben in Zusammenarbeit mit der "MKK – meine Krankenkasse" in Halle und Dresden ein dänisches Präventionsangebot in ihr Angebot aufgenommen, Berlin und Brandenburg sollen folgen.

"Statt den Entlastungsbetrag im Zusammenhang mit dem Pflegegrad 1 abzuschaffen, lassen sich mit diesen Mitteln Präventionsangebote finanzieren. Das nutzt den Pflegebedürftigen unmittelbar – und senkt mittelfristig auch die Kosten für Pflege- und Krankenkassen", sagt Eisenreich. 

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