Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen hat die Regeln für Praxisanleiter neu zusammengefasst und vereinfacht. In puncto Fortbildungszeitraum gilt ab 2026 das Kalenderjahr als Nachweiszeitraum. Für den Zeitraum bis 14. Juni 2025 ist die Frist einmalig bis zum 31. Dezember 2025 verlängert worden, ohne die Stundenzahl zu erhöhen. Neu ist auch, dass koordinierende Praxisanleitertreffen bis zu vier Stunden angerechnet werden können. Häusliche Pflege (Abo)