Die Arzneimittelversorgung in Pflegeheimen und ambulanten Diensten wird einfacher: Seit Anfang Juli dürfen Arztpraxen E-Rezepte und den zugehörigen Rezept-Token direkt an die versorgende Apotheke senden. Voraussetzung ist ein Heimversorgungsvertrag mit der Apotheke. Der Umweg über Papierausdruck oder Gesundheitskarte entfällt.