Verfassungsrichter kippen Millionenstrafe gegen Heimchefin
Eine wegen Betrugs verurteilte Pflegeheimbetreiberin muss eine Geldstrafe in Höhe von 1,3 Millionen Euro nun doch nicht zahlen. So entschied das Bundesverfassungsgericht und hob damit ein Urteil des Landgerichts Rostock teilweise auf. Die ehemalige Betreiberin eines Pflegeheims in Krakow am See in Mecklenburg-Vorpommern war unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs in 76 Fällen zu einer mehrjährigen Haftstrafe und der Millionenstrafe verurteilt worden. Letzteres kippten die Richter, da der Nachweis für Betrug und Vermögensvermischung ihrer Meinung nach nicht ausreichend erbracht war. NDR