Vorsicht wegen Pflichtqualifikation für Betreuungskräfte
Zum 1. Juli 2026 wird die Pflichtqualifikation für Betreuungskräfte in ambulanten Diensten abgeschafft. Bis dahin gilt jedoch formal weiterhin die bisherige Regelung mit umfangreichen Schulungs- und Fortbildungspflichten. Betreiber sollten deshalb nicht vorschnell auf Qualifikationen verzichten, sondern sich rechtssicher bei den Pflegekassen oder dem Medizinischen Dienst (MD) rückversichern, empfiehlt der auf die Altenpflege spezialisierte Unternehmensberater Michael Küppers.
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Viele ambulante Dienste kritisierten den Aufwand für die Qualifikation ihrer Betreuungskräfte als übertrieben
Seit Februar 2024 müssen Betreuungskräfte in ambulanten Diensten die Voraussetzungen gemäß Paragraf 53b SGB XI erfüllen. Diese galten bis dahin nur für die stationäre Pflege. Dazu zählen 100 Stunden Basiskurs, 60 Stunden Aufbaukurs und 16 Stunden jährliche Fortbildung. Viele Dienste kritisierten den Aufwand, zumal die Refinanzierung oft ungeklärt blieb.
Ab dem 1. Juli 2026 gilt wieder die materielle Qualifikation, für die nicht unbedingt formale Abschlüsse erforderlich sind. Die Pflegedienstleitung ist gefordert, sich selbst einen Eindruck von der Ausbildung, der Erfahrung und der persönlichen Eignung zu verschaffen. Bei Bedarf organisiert sie Schulungen.
Offen sei jedoch die Übergangsphase, so Berater Küppers. Bis Juli gilt formal weiterhin das alte Recht. Auch wenn vielerorts Sanktionen ausgesetzt werden, ist es ratsam, verbindliche Auskünfte von Pflegekassen oder dem MD einzuholen.