Richtlinie erlaubt Folgeverordnung per Videosprechstunde
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Mit einer neuen Richtlinie des Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA) wird die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI) per Videosprechstunde möglich. Die seit 1. April geltende AKI-Richtlinie erlaubt erstmals, Folgeverordnungen auch per Videosprechstunde auszustellen – vorausgesetzt, es gab innerhalb der letzten zwölf Monate einen persönlichen Kontakt. Eine Pflicht zur Videosprechstunde besteht allerdings nicht. Und: Die neue Regelung gilt nur für Folgeverordnungen, nicht für die Erstverordnung. Häusliche Pflege