Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

20. Juni 2024 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Ohne Corona-Impfung keine Gehaltsnachzahlung

Care Icon Recht.jpg
Anzeige

Dokumentation sicher im Griff

Orientierungshilfen (SIS & BI) und Formulierungshilfen (AEDL) unterstützen Sie bei der Planung des Pflegeprozesses und der Dokumentation nach Expertenstandards – für mehr Sicherheit im Pflegealltag. Kompakt, klar, immer griffbereit. Jetzt bestellen

Pflegepersonal, das sich trotz gesetzlicher Pflicht nicht gegen Corona hat impfen lassen und deshalb während der Pandemie freigestellt wurde, steht weder eine Gehaltsnachzahlung noch Urlaub zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die vom einem Pflegeheim wegen fehlenden Impfschutzes 2022 monatelang freigestellt wurde. Eine Abmahnung sei deshalb aber nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht in einem anderen Fall einer Pflegekraft. Tagesschau