Berufsverband DBfK fordert mehr Personal im Nachtdienst
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deutschlandweit klare und einheitliche Personalvorgaben für den Nachtdienst in Pflegeheimen. Bisher heißt es meistens nur, es müsse eine Pflegefachkraft anwesend sein, ganz unabhängig von der Bewohnerzahl. Der DBfK hingegen möchte eine Staffelung und ab 40 Bewohnern neben der Pflegefachkraft regulär einen Pflegehelfer mit einer mindestens einjährigen Ausbildung.
 
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Viele Pflegefachkräfte fühlen sich nachts unsicher, wenn sie allein für über 50 Bewohner verantwortlich sind
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Laut DBfK sollte eine Pflegefachkraft allein nur bei 40 oder weniger Bewohnern einen Nachtdienst arbeiten. Bei über 40 Bewohnern muss ein Pflegehelfer mit einer mindestens einjährigen Ausbildung hinzukommen, außerdem muss eine "helfende Person" auf Abruf bereitstehen. Ab 80 Bewohnern müssen es zwei qualifizierte Pflegehelfer sein, ab 120 zwei Pflegefachkräfte und zwei qualifizierte Pflegehelfer.
Präzisere Vorgaben für den Nachtdienst gibt es bisher nur in Bremen, Bayern und Baden-Württemberg. Das Bremer Modell kommt den Vorstellungen des DBfK am nächsten, sagt dessen Sprecherin Anja Hild. Aber selbst dort ist die einjährige Qualifikation der Pflegehilfskraft nicht ausdrücklich gefordert. Sind die Helfer unerfahren und verfügen über nahezu kein Fachwissen, sind sie für die Pflegefachkraft kaum eine Unterstützung. Das bestätigt auch eine DBfK-Umfrage aus dem Jahr 2023, bei der viele Umfrageteilnehmer die mangelnde Qualifikation der Hilfspersonen als problematisch hervorgehoben hatten.
Das "Positionspapier Mindestpersonalvorgaben im Nachtdienst in der stationären Langzeitpflege" kann von der DBfK-Website heruntergeladen werden.
Kirsten Gaede